|
Touristinnen sind leichte Opfer, deutsche Saisonarbeiter
im Touristikbereich oft die Täter.
Häufig macht der Täter das Angebot. das oder die
Opfer nach einer Diskonacht oder nach der feuchtfröhlichen
Feier auf der Finca mit Schwimmbad nach Hause zu bringen.
Bei alledem ist ein gewisser Alkoholspiegel mit im Spiel,
naturgemäss in Grenzen, sonst funktioniert das mit der
Vergewaltigung ja nicht mehr.
Das Zurückbringen zum Hotel oder nach Hause endet dann
in einem unbekannten Feldweg Mallorcas, wo sich die Vergewaltigung
abspielt. Dies ist für das Opfer ein lebensbedrohlicher
Moment. Natürlich fürchtet auch der Täter eine
Anzeige und mitunter bringt er deshalb sein Opfer nach der
Vergewaltigung um.
So passierte dies durch einen Tauchlehrer aus Hamburg, der
nach einer Diskonacht auf Mallorca eine weitgehend betrunkene
Mallorquinerin umbrachte und nach Flucht in seine Heimatstadt
Hamburg dort wegen Mordes verurteilt wurde.
Kürzlich wurden zwei Minderjährigen von einem deutschen
Jeep-Exkursionsbegleiter nach einem nächtlichen Aufenthalt
auf dessen Finca bei Cala Bona auf dem Nachhauseweg vergewaltigt.
Der Täter wurde aufgrund deren Angaben schnell gefasst,
der Strafprozess läuft nun auf Mallorca.
Die spanische Strafjustiz ist hier rigoros, dem Täter
drohen 12 Jahre Gefängnis, den minderjährigen Opfern
vielleicht eine langjährige psychologische Behandlung
mit unsicherem Ausgang.
Der Täter wollte den beiden Minderjährigen sein
Vorgehen mit Gewalt und Gewaltandrohung hier als das
Spiel von Mallorca verkaufen.
Für den Anwalt stellt sich hier grundsätzlich die
praktische Frage, ob Strafprozess und Zivilprozess auf Schadensersatz
besser in Spanien oder in Deutschland eingeleitet werden.
Nach internationalem Recht eröffnen sich häufig
beide Möglichkeiten. Die höhere Strafe hat der Täter
wohl am Begehungsort der Tat in Spanien zu erwarten.
Ddie eher geringen Schadensersatzbeträge von ca. 6.000
€ in Spanien sprechen eher für eine Schadensersatzgeltendmachung
in Deutschland. Hinzu kommt, dass die deutsche Justiz den
Opfern häufig geläufiger ist.
Letztendlich entscheiden hier die Umstände des Einzelfalls.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
|