» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Das "Spiel von Mallorca" - Oft sind Deutsche Täter von Vergewaltigungen  zurück
strichel_hori

Touristinnen sind leichte Opfer, deutsche Saisonarbeiter im Touristikbereich oft die Täter.

Häufig macht der Täter das Angebot. das oder die Opfer nach einer Diskonacht oder nach der feuchtfröhlichen Feier auf der Finca mit Schwimmbad nach Hause zu bringen.

Bei alledem ist ein gewisser Alkoholspiegel mit im Spiel, naturgemäss in Grenzen, sonst funktioniert das mit der Vergewaltigung ja nicht mehr.

Das Zurückbringen zum Hotel oder nach Hause endet dann in einem unbekannten Feldweg Mallorcas, wo sich die Vergewaltigung abspielt. Dies ist für das Opfer ein lebensbedrohlicher Moment. Natürlich fürchtet auch der Täter eine Anzeige und mitunter bringt er deshalb sein Opfer nach der Vergewaltigung um.

So passierte dies durch einen Tauchlehrer aus Hamburg, der nach einer Diskonacht auf Mallorca eine weitgehend betrunkene Mallorquinerin umbrachte und nach Flucht in seine Heimatstadt Hamburg dort wegen Mordes verurteilt wurde.

Kürzlich wurden zwei Minderjährigen von einem deutschen Jeep-Exkursionsbegleiter nach einem nächtlichen Aufenthalt auf dessen Finca bei Cala Bona auf dem Nachhauseweg vergewaltigt.

Der Täter wurde aufgrund deren Angaben schnell gefasst, der Strafprozess läuft nun auf Mallorca.

Die spanische Strafjustiz ist hier rigoros, dem Täter drohen 12 Jahre Gefängnis, den minderjährigen Opfern vielleicht eine langjährige psychologische Behandlung mit unsicherem Ausgang.

Der Täter wollte den beiden Minderjährigen sein Vorgehen mit Gewalt und Gewaltandrohung hier als „das Spiel von Mallorca“ verkaufen.

Für den Anwalt stellt sich hier grundsätzlich die praktische Frage, ob Strafprozess und Zivilprozess auf Schadensersatz besser in Spanien oder in Deutschland eingeleitet werden.

Nach internationalem Recht eröffnen sich häufig beide Möglichkeiten. Die höhere Strafe hat der Täter wohl am Begehungsort der Tat in Spanien zu erwarten.

Ddie eher geringen Schadensersatzbeträge von ca. 6.000 € in Spanien sprechen eher für eine Schadensersatzgeltendmachung in Deutschland. Hinzu kommt, dass die deutsche Justiz den Opfern häufig geläufiger ist.

Letztendlich entscheiden hier die Umstände des Einzelfalls.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

  © webDsign.net