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Privatkonkurs in Deutschland - Entschuldung in 6 Jahren  zurück
strichel_hori

Bei Verschuldenshöhen ab einer gewissen Grössenordnung lassen sich die Verbindlichkeiten rein statistisch auch mit umfassender und intensivster Arbeitstätigkeit nicht mehr zurückführen. Mitunter übersteigen dann die monatlichen Zinsbeträge bereits das monatliche Arbeitseinkommen.

Nachdem hiervon in der Vergangenheit immer mehr Personen, insbesondere auch Familien mit Kindern, betroffen waren, hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und in 1999 ist eine Reform der Insolenzzuordnung erfolgt, der sogenannte „Privatkonkurs“ wurde eingeführt.

“Privatkonkurs“ deshalb, weil hier der Personenkreis erfasst werden soll, dessen Verschuldung im wesentlichen nicht durch eine selbständige Tätigkeit entstanden ist.

Auf ehemals Selbständige ist der Privatkonkurs dann anwendbar, wenn gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und bei Stellung des Insolvenzantrages weniger als 20 Gläubiger verzeichnet sind.

Statistisch betroffen sind in Deutschland rund 2,7 Mio. Haushalte.

Zum praktischen Ablauf in Stichworten:

- Aussergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern

- Antragstellung bei Gericht

- Vorlage Vermögensbestandsaufnahme

- Schuldenbereinigungsplan

- Redlichkeit

- Mitwirkung eines Vermögensverwalters

- Abgabe des pfändbaren Vermögens binnen einer 6-jährigen Wohlverhaltensperiode

- Restschuldbefreiungstermin bei Gericht

Ob im Einzelfall eine Restschuldbefreiungssumme über einen Privatkonkurs in Betracht kommt oder andere Regelungs- oder Verhaltensalternativen angezeigt sind, dies lässt sich im Regelfall in einem Beratungsgespräch abklären.

Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung ist natürlich weiterhin die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichtes.

Hier ergibt sich allerdings regelmässig ein gewisser Gestaltungsspielraum.

Wer allerdings seit über einem Jahrzehnt seinen Wohnsitz in Spanien begründet hat und dessen Verschuldungssituation in diesem Jahrzehnt in Spanien entstanden ist, wird schwerlich einen deutschen Gerichtsstand begründen können.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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