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Gerechtigkeit hat auch etwas mit Kommunikation zu tun, insbesondere
damit, dass die vor Geicht aussagenden Parteien und Zeugen
auch richtig verstanden werden.
Wer als Deutscher ohne perfekte Spanischkenntnisse vor einem
spanischen Gericht aussagt, wird immer erleben oder erleben
müssen, dass seine Aussage nur in Teilen und oft auch
unzutreffend übersetzt wird.
Meist ist dies seitens der Übersetzer in keiner Weise
beabsichtigt, sondern diese sind schlichtweg überfordert
sich kompetente Aussagen zu merken oder aber damit fachspezifische
oder detaillierte Sachverhalte korrekt zu übersetzen.
Schliesslich fehlt es natürlich oft auch an dem rechtlichen
Hintergrundwissen, um sich zumindest und gerade auf die rechtlich
relevanten Aussagepassagen zu konzentrieren und diese genau
wiederzugeben.
Was man hier tun kann ?
Von einem perfekt zweisprachigen Anwalt vertreten zu sein
wäre eine Möglichkeit der Absicherung für den
Betroffenen. Für die Gerichtsorganisation hiesse dies,
zum einen ein höheres Übersetzerniveau zu garantieren
und bei spezifisch schwierigen Sachverhalten gerade besonders
qualifizierte Übersetzer auszuwählen.
Dies allerdings ist immer auch eine Finanzfrage. Gerechtigkeit
also kostet immer auch Geld.
In Spanien allerdings sind bis heute viele Einsparungspotentiale
nicht ausgenutzt. Die fehlende Verfahrenskonzentration auf
möglichst einen oder zwei Verfahrenstermine führt
beispielsweise bei getrennten Vernehmungsterminen von Beschuldigten
und Zeugen zu einer erheblichen Verfahrensaufblähung
mit maximalem Zeitverbrauch auf allen Seiten.
Für den in Spanien tätigen Anwalt bedeutet dies
die gerichtliche Tätigkeit entweder generell nicht zu
übernehmen oder Arbeitsstundenhonorare zu vereinbaren.
Insgesamt eine unbefriedigende Situation, welche spanische
Kollegen durch Verzicht auf Sekretariatsmitarbeiter zu lösen
versuchen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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