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Wenn das deutsche Finanzamt schreibt:
"Sie haben am .... eine Immobilie auf Mallorca erworben ...."
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strichel_hori

Diese Schreiben deutscher Finanzämter werden in Zukunft immer häufiger erfolgen. Dies insbesondere dann, wenn die Immobilie in früheren Jahren, - bis zum Zeitpunkt der Abschaffung der deutschen Vermögenssteuer–, zwar schon erworben, aber nicht in der Vermögenssteuererklärung angegeben wurde.

Wichtig ist jedenfalls eine stimmige, plausible Einlassung.

Der Zweck dieser Schreiben ist allerdings nicht der einer Vermögenssteuernachzahlung betreffend die in Deutschland zum 31.12.1996 abgeschaffte Vermögenssteuer zu erhalten.

Dieser geht vielmehr dahin, Einkommensteile zu erfassen, welche am Finanzamt vorbei getätigt werden. So wird nach aktuellen Mieteinnahmen aus der Mallorcafinca ebenso gefragt, wie nach den Mitteln, mit welchen deren Ankauf finanziert wurde. Letzteres insbesondere dann, wenn die bisherigen Steuererklärungen keinen ausreichenden Gewinn zum Erwerb der Spanienimmobilie ausweisen.

Angesagt ist bei Erhalt eines solchen Schreibens zuvorderst ein plausibles Antwortschreiben. Hilfreich sein kann hier die Miteilung des spanischen Katasterwertes, - valor catastral -, den die Gemeinde zur Berechnung der Grundsteuer zugrundelegt. Damit können überhöhte aktuelle Wertvorstellungen des deutschen Finanzamtes betreffend die Spanienimmobilie zunächst einmal relativiert werden.

Schwerlich möglich sein wird für das deutsche Finanzamt, nach wie vor, den Nachweis eines, bei der in Spanien nach wie vor üblichen Unterverbriefung bezahlten nicht offiziellen zusätzlichen Immobilienkaufpreisanteiles zu erbringen.

Aus sicherer Quelle bekannt ist das Vorhandensein einer deutsch-spanischen Arbeitsgruppe der Finanzbehörden, die schrittweise dafür sorgen wird, dass das Netz der steuerlichen Erfassung auch bei Grenzüberschreitung immer enger angezogen wird.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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