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Am 6. Mai 2000 ist ein neues Bauordnungsgesetz in Spanien
in Kraft getreten, die Ley 38/1999 de Ordenación de
la Edificación, LOE.
Die entscheidende Neuregelung stellen die zwingend von Bauunternehmer
und Promotor abzuschliessenden Baumängelversicherungen
dar.
So müssen im Zeitpunkt der Bauwerksabnahme drei Versicherungen
abgeschlossen sein, welche dem Bauherrn die entsprechende
Baumängelbeseitigung absichern sollen.
1. Versicherung gegen Schäden an den Elementen
der Fertigstellung und Veredelung, abzuschliessen durch den
Bauunternehmer. Dies auf die Dauer von 1 Jahr und mit der
Versicherungssumme in Höhe von 5 % der endgültigen
Baukosten.
2. Versicherung gegen Schäden, die die Bewohnbarkeit
beeinflussen, abzuschliessen durch den Promotor, - seguro
de señal.
Dies ist auf die Dauer von 3 Jahren abzuschliessen. Die Versicherungssumme
beträgt 30 % der endgültigen Baukosten.
In der Praxis wird diese Vesicherung oft auch von privaten
Bauherrn abgeschlossen, da das Bauwerk nur dann in das Grundbuch
eingetragen werden kann. Jedenfalls ist damit auch ein potentieller
Erwerber vom Bauherrn gegen diese Art von Schäden abgesichert.
3. Versicherung gegen Schäden an den Strukturelementen
des Bauwerkes, abzuschliessen durch den Bauunternehmer.
Die Versicherungslaufzeit beträgt hier 10 Jahre, Versicherungssumme
sind 100 % der endgültigen Bausumme.
Für den Bauherrn und Promotor bedeutet dies in der Praxis
den korrekten Abschluss dieser Versicherungen, insbesondere
durch den Bauunternehmer, abzuchecken.
Generell empfiehlt sich im übrigen eine Bauvertragsgestaltung
dergestalt, dass ein Restbetrag erst drei bis sechs Monate
nach der Bauabnahme zur Zahlung fällig wird.
Generell wird erwartet, dass diese Regelung den Markt der
spanischen Bauunternehmer schrittweise bereinigt, da unseriöse
Firmen sich die hohen Versicherungssummen nicht werden leisten
können.
Zugleich aber werden für den Bauherrn hierdurch Mehrkosten
in Höhe von bis zu 1 % der Baukosten prognostiziert.
Diese Mehrkosten dürften sich für den Bauherrn
allerdings allemal bezahlt machen. Ausserdem: Eine weitgehend
stressfreie Bauphase ist bereits ein Gewinn, jedenfalls an
Zeit und Lebensqualität.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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