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(veröffentlicht im Mallorca Magazin, Ausgabe 14/2001)
Vorher planen: viele Kosten können vermieden werden
Oft haben Eheleute über Jahrzehnte hinweg viel Energie
in ihren Vermögensaufbau investiert, in Spanien Werte
geschaffen. Viele versäumen es aber, mit vergleichbar
geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand die richtige
Weichenstellung für den Vermögenserhalt zugunsten
des Ehepartners vorzunehmen. Die häufige Folge auf Mallorca:
Es ist zwar erhebliches, in der Spanienimmobilie gebundenes
Vermögen für den überlebenden Ehegatten vorhanden,
es fehlen aber in ausreichender Masse die liquiden Mittel
zum Bestreiten des Lebensbedarfs.
Auf diese Weise "verarmt" nicht selten eine eigentliche
reiche Person, insbesondere, wenn höhere Reparaturaufwendungen
am eigenen Haus hinzukommen.
So hat der langjährig auf dem Gebiet des Erbrechtes
tätige Autor auf Mallorca häufig die Erfahrung gemacht,
dass bei frühzeitiger richtiger Weichenstellung viele
belastende Vermögenssituationen im Alter vermieden werden
können.
Hier einige Antworten auf häufige Fragen aus der Beratungspraxis:
Wir sind vor einigen Jahren nach Mallorca übergesiedelt
und haben hier eine Finca erworben. gilt für uns nun
das spanische oder das deutsche Erbrecht ?
Entscheidend ist hier nicht die Frage des Wohnsitzes, sondern
massgeblich ist die Nationalität des Vererbenden. Wer
also als Deutscher nach Mallorca umzieht, wird immer nach
deutschem Erbrecht beerbt. Hieran würde sich nur dann
etwas ändern, wenn Sie statt der deutschen die spanische
Nationalität annehmen.
Gilt dies auch für die Erbschaftssteuer, ist auf
einen in Spanien wohnenden Deutschen also auch ausschliesslich
das deutsche Erbschaftssteuerrecht anwendbar ?
Nein, hier ist zu differenzieren. In jedem Fall ist die spanische
Erbschaftssteuer bezogen auf das gesamte, in Spanien vorhandene
Vermögen, anwendbar. Darüber hinaus entscheidet
die Wahl des Steuerwohnsitzes über die Anwendbarkeit
des nationalen Erbschaftssteuerrechts.
Ist von grosser praktischer Bedeutung, ob in einem konkreten
Fall das spanische oder das deutsche Erbschaftssteuerrecht
zur Anwendung kommt ?
Ja, oft ist dies ganz entscheidend. Häufig fällt
bei Anwendung des deutschen Erbschaftssteuerrechts überhaupt
keine Erbschaftssteuer an, während bei Anwendung der
spanischen Erbschaftssteuer an den spanischen Staat mehrere
100.000 Mark (oder der entsprechende Betrag in Pesetas) zu
bezahlen ist. Dies hängt damit zusammen, dass das spanische
Erbschaftssteuerrecht sehr geringe persönliche Erbschaftssteuerfreibeträge
kennt.
Nichteheliche Lebenspartner erben nur, wenn es ein Testament
gilt
Ich habe einen langjährigen Lebensgefährten
auf Mallorca und möchte diesen erbrechtlich berücksichtigen.
Erbt dieser auch automatisch einen Anteil ? Was ist dabei
zu berücksichtigen ?
Es ist in jedem Fall ein Testament zu erstellen, da der Lebensgefährte
sonst leer ausgeht. Daran ändert bei gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnern aktuell auch die Tatsache noch nichts, dass
diese Lebensgemeinschaft bei der jeweiligen Gemeinde registriert
ist. Wichtig ist hier weiterhin die Berücksichtigung
des erbschaftssteuerlichen Aspekts, denn ohne weitere rechtsgestaltende
Massnahmen unterliegt der Lebensgefährte der ungünstigsten
Steuerklasse mit dem höchsten Steuersatz.
Welches ist denn der günstigste Zeitpunkt für
eine erbrechtliche Regelung ?
Wichtig ist, dass erbrechtliche und erbschaftssteuerliche
Gesichtspunkte vor jeder Spanieninvestition mitbedacht werden.
Dies gilt insbesondere etwa auch für die Frage "Wer
erwirbt die Immobilie zu welchen Anteilen ?". Ein Unternehmer
sollte immer über eine adäquate erbrechtliche Regelung
verfügen. Im übrigen empfiehlt sich, Weichenstellung
spätestens mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben vorzunehmen.
Ich lebe seit vielen Jahren getrennt von meinem Ehepartner
auf Mallorca in einer neuen Lebensgemeinschaft. Ist mein Ehegatte
in Deutschland weiterhin erbberechtigt ?
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bleibt bis zur Scheidung
bestehen. Genauer gesagt ist der massgebliche Zeitpunkt bereits
die Zustellung des Scheidungsantrages dann, wenn zu diesem
Zeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind, mindestens
also ein einjähriges Getrenntleben. Bei Vorliegen dieser
Voraussetzungen kann den durch Scheidungsantrag das gesetzliche
Erbrecht des Ehegatten und damit auch sein Pflichtteilsanspruch
ausgeschlossen werden.
Mein Vater ist vor zehn Jahren nach Mallorca gezogen,
hat sich dort ein Haus gekauft und verfügt über
ein stattliches Vermögen. Nachdem er vor kurzem verstorben
ist, hat sich herausgestellt, dass keinerlei Vermögen
seinerseits mehr vorhanden ist, da er u.a. die Finca seiner
neuen Lebensgefährtin per Schenkung übertragen hat.
Steht mir als Kind nun noch ein erbrechtlicher Anspruch gegen
die Lebenspartnerin zu ?
Ja, allerdings muss dieser Pflichteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch
binnen dreier Jahre geltend gemacht werden. Dieser Anspruch
ist ein Anspruch auf Auszahlung des hälftigen Wertes
des gesetzlichen Erbanspruches einer Pflichtteilsberechtigten.
Verschenkt ein späterer Vererber während seiner
letzten Lebensjahre Vermögensgegenstände, so werden
diese zur Berechnung des Pflichtteilsanspruches zunächst
zu dem sonst verbleibenden Vermögen hinzuaddiert.
Ist mein mit deutscher Handschrift geschriebenes Testament
auch in Spanien rechtsgültig ?
Auch in deutscher Sprache abgefasste Testament sind in Spanien
rechtsgültig, vorausgesetzt, die deutschen oder spanischen
Formerfordernisse sind erfüllt. So muss etwa ein handschriftliches
Testament komplett handschriftlich und nicht etwa teilweise
mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben sein.
Zu prüfen ist auch, ob der auf die frühere deutsche
Vermögenssituation zugeschnittene Testamentsinhalt, insbesondere
im Hinblick auf die spanische Erbschaftssteuer, nicht sinnvollerweise
abzuändern ist. Derartige Änderungen sind oft anzuraten.
Wann ist eine lebzeitige Vermögensübertragung
einer erbrechtlichen Regelung vorzuziehen ?
Bei hohen, in Spanien vorhandenen Vermögenswerten ist
dies regelmässig der Fall. Auch bei einer vorgesehenen
Vermögensweitergabe an den Lebensgefährten ist diese
Variante regelmässig mitzubedenken, ebenfalls bei Eigentümern
höherwertiger Immobilien auf Mallorca. Eine frühzeitige
Regelung bringt heute auch deshalb rechtspraktisch Vermögensvorteile,
weil vorgesehen ist, die Katasterwerte dem tatsächlichen
Verkehrswert innerhalb der nächsten zehn Jahre weitgehend
anzupassen.
Ich habe ein grundbuchrechtlich registriertes lebenslängliches
Wohnrecht in einem Appartement auf Mallorca. Im Zuge einer
Steuerprüfung nach meiner Umsiedlung nach Mallorca wird
mir nunmehr ein hoher Steuernachzahlungsbetrag in Rechnung
gestellt.
Kann das deutsche Finanzamt nun auch in mein lebenslängliches
Wohnrecht hier auf Mallorca vollstrecken ?
Die Vollstreckung in ein persönliches Nutzungsrecht ist
theoretisch nicht ausgeschlossen, aber praktisch mit Ausicht
auf Zahlungsfluss für den Gläubier schwer zu realisieren.
Verfügt der niessbrauchsberechtigte Schuldner über ein
Alleinnutzungsrecht, so ist denkbar, dass der vollstreckende
Gläubiger mit Gerichtstitel die Immobilie vermietet und der
Mietzins zur Forderungstilgung verwandt wird.
Wir haben als Eheleute ein sogenanntes "Berliner
Testament" verfasst, in welchem wir uns gegenseitig als
Alleinerben und unsere Kinder als Erben des Letztversterbenden
eingesetzt haben. Kann diese Regelung so auch nach unserem
Vermögenserwerb in Spanien beinbehalten werden ?
Das in Deutschland übliche Berliner Testament
stellt bei grösserem Vermögen in Spanien geradezu
eine Erbschaftssteuerfalle dar. Ein konkreter Check der spanischen
Erbschaftssteuersituation ist hier durchwegs erforderlich.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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