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Auch auf Mallorca: Hinterlassen Sie richtig  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht im Mallorca Magazin, Ausgabe 14/2001)

Vorher planen: viele Kosten können vermieden werden

Oft haben Eheleute über Jahrzehnte hinweg viel Energie in ihren Vermögensaufbau investiert, in Spanien Werte geschaffen. Viele versäumen es aber, mit vergleichbar geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand die richtige Weichenstellung für den Vermögenserhalt zugunsten des Ehepartners vorzunehmen. Die häufige Folge auf Mallorca: Es ist zwar erhebliches, in der Spanienimmobilie gebundenes Vermögen für den überlebenden Ehegatten vorhanden, es fehlen aber in ausreichender Masse die liquiden Mittel zum Bestreiten des Lebensbedarfs.

Auf diese Weise "verarmt" nicht selten eine eigentliche reiche Person, insbesondere, wenn höhere Reparaturaufwendungen am eigenen Haus hinzukommen.

So hat der langjährig auf dem Gebiet des Erbrechtes tätige Autor auf Mallorca häufig die Erfahrung gemacht, dass bei frühzeitiger richtiger Weichenstellung viele belastende Vermögenssituationen im Alter vermieden werden können.


Hier einige Antworten auf häufige Fragen aus der Beratungspraxis:

Wir sind vor einigen Jahren nach Mallorca übergesiedelt und haben hier eine Finca erworben. gilt für uns nun das spanische oder das deutsche Erbrecht ?

Entscheidend ist hier nicht die Frage des Wohnsitzes, sondern massgeblich ist die Nationalität des Vererbenden. Wer also als Deutscher nach Mallorca umzieht, wird immer nach deutschem Erbrecht beerbt. Hieran würde sich nur dann etwas ändern, wenn Sie statt der deutschen die spanische Nationalität annehmen.

Gilt dies auch für die Erbschaftssteuer, ist auf einen in Spanien wohnenden Deutschen also auch ausschliesslich das deutsche Erbschaftssteuerrecht anwendbar ?

Nein, hier ist zu differenzieren. In jedem Fall ist die spanische Erbschaftssteuer bezogen auf das gesamte, in Spanien vorhandene Vermögen, anwendbar. Darüber hinaus entscheidet die Wahl des Steuerwohnsitzes über die Anwendbarkeit des nationalen Erbschaftssteuerrechts.

Ist von grosser praktischer Bedeutung, ob in einem konkreten Fall das spanische oder das deutsche Erbschaftssteuerrecht zur Anwendung kommt ?

Ja, oft ist dies ganz entscheidend. Häufig fällt bei Anwendung des deutschen Erbschaftssteuerrechts überhaupt keine Erbschaftssteuer an, während bei Anwendung der spanischen Erbschaftssteuer an den spanischen Staat mehrere 100.000 Mark (oder der entsprechende Betrag in Pesetas) zu bezahlen ist. Dies hängt damit zusammen, dass das spanische Erbschaftssteuerrecht sehr geringe persönliche Erbschaftssteuerfreibeträge kennt.

Nichteheliche Lebenspartner erben nur, wenn es ein Testament gilt

Ich habe einen langjährigen Lebensgefährten auf Mallorca und möchte diesen erbrechtlich berücksichtigen. Erbt dieser auch automatisch einen Anteil ? Was ist dabei zu berücksichtigen ?

Es ist in jedem Fall ein Testament zu erstellen, da der Lebensgefährte sonst leer ausgeht. Daran ändert bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern aktuell auch die Tatsache noch nichts, dass diese Lebensgemeinschaft bei der jeweiligen Gemeinde registriert ist. Wichtig ist hier weiterhin die Berücksichtigung des erbschaftssteuerlichen Aspekts, denn ohne weitere rechtsgestaltende Massnahmen unterliegt der Lebensgefährte der ungünstigsten Steuerklasse mit dem höchsten Steuersatz.

Welches ist denn der günstigste Zeitpunkt für eine erbrechtliche Regelung ?

Wichtig ist, dass erbrechtliche und erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte vor jeder Spanieninvestition mitbedacht werden. Dies gilt insbesondere etwa auch für die Frage "Wer erwirbt die Immobilie zu welchen Anteilen ?". Ein Unternehmer sollte immer über eine adäquate erbrechtliche Regelung verfügen. Im übrigen empfiehlt sich, Weichenstellung spätestens mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben vorzunehmen.

Ich lebe seit vielen Jahren getrennt von meinem Ehepartner auf Mallorca in einer neuen Lebensgemeinschaft. Ist mein Ehegatte in Deutschland weiterhin erbberechtigt ?

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bleibt bis zur Scheidung bestehen. Genauer gesagt ist der massgebliche Zeitpunkt bereits die Zustellung des Scheidungsantrages dann, wenn zu diesem Zeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind, mindestens also ein einjähriges Getrenntleben. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann den durch Scheidungsantrag das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und damit auch sein Pflichtteilsanspruch ausgeschlossen werden.

Mein Vater ist vor zehn Jahren nach Mallorca gezogen, hat sich dort ein Haus gekauft und verfügt über ein stattliches Vermögen. Nachdem er vor kurzem verstorben ist, hat sich herausgestellt, dass keinerlei Vermögen seinerseits mehr vorhanden ist, da er u.a. die Finca seiner neuen Lebensgefährtin per Schenkung übertragen hat. Steht mir als Kind nun noch ein erbrechtlicher Anspruch gegen die Lebenspartnerin zu ?

Ja, allerdings muss dieser Pflichteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch binnen dreier Jahre geltend gemacht werden. Dieser Anspruch ist ein Anspruch auf Auszahlung des hälftigen Wertes des gesetzlichen Erbanspruches einer Pflichtteilsberechtigten. Verschenkt ein späterer Vererber während seiner letzten Lebensjahre Vermögensgegenstände, so werden diese zur Berechnung des Pflichtteilsanspruches zunächst zu dem sonst verbleibenden Vermögen hinzuaddiert.

Ist mein mit deutscher Handschrift geschriebenes Testament auch in Spanien rechtsgültig ?

Auch in deutscher Sprache abgefasste Testament sind in Spanien rechtsgültig, vorausgesetzt, die deutschen oder spanischen Formerfordernisse sind erfüllt. So muss etwa ein handschriftliches Testament komplett handschriftlich und nicht etwa teilweise mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben sein.

Zu prüfen ist auch, ob der auf die frühere deutsche Vermögenssituation zugeschnittene Testamentsinhalt, insbesondere im Hinblick auf die spanische Erbschaftssteuer, nicht sinnvollerweise abzuändern ist. Derartige Änderungen sind oft anzuraten.

Wann ist eine lebzeitige Vermögensübertragung einer erbrechtlichen Regelung vorzuziehen ?

Bei hohen, in Spanien vorhandenen Vermögenswerten ist dies regelmässig der Fall. Auch bei einer vorgesehenen Vermögensweitergabe an den Lebensgefährten ist diese Variante regelmässig mitzubedenken, ebenfalls bei Eigentümern höherwertiger Immobilien auf Mallorca. Eine frühzeitige Regelung bringt heute auch deshalb rechtspraktisch Vermögensvorteile, weil vorgesehen ist, die Katasterwerte dem tatsächlichen Verkehrswert innerhalb der nächsten zehn Jahre weitgehend anzupassen.

Ich habe ein grundbuchrechtlich registriertes lebenslängliches Wohnrecht in einem Appartement auf Mallorca. Im Zuge einer Steuerprüfung nach meiner Umsiedlung nach Mallorca wird mir nunmehr ein hoher Steuernachzahlungsbetrag in Rechnung gestellt.
Kann das deutsche Finanzamt nun auch in mein lebenslängliches Wohnrecht hier auf Mallorca vollstrecken ?

Die Vollstreckung in ein persönliches Nutzungsrecht ist theoretisch nicht ausgeschlossen, aber praktisch mit Ausicht auf Zahlungsfluss für den Gläubier schwer zu realisieren.

Verfügt der niessbrauchsberechtigte Schuldner über ein Alleinnutzungsrecht, so ist denkbar, dass der vollstreckende Gläubiger mit Gerichtstitel die Immobilie vermietet und der Mietzins zur Forderungstilgung verwandt wird.

 

Wir haben als Eheleute ein sogenanntes "Berliner Testament" verfasst, in welchem wir uns gegenseitig als Alleinerben und unsere Kinder als Erben des Letztversterbenden eingesetzt haben. Kann diese Regelung so auch nach unserem Vermögenserwerb in Spanien beinbehalten werden ?

Das in Deutschland übliche „Berliner Testament“ stellt bei grösserem Vermögen in Spanien geradezu eine Erbschaftssteuerfalle dar. Ein konkreter Check der spanischen Erbschaftssteuersituation ist hier durchwegs erforderlich.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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