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Immer mehr Unternehmer mit Doppelstandort in Deutschland und Mallorca  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht im Mallorca Anzeiger / El Aviso 02/2001)

Die wirtschaftliche Tätigkeit in Europa internationalisiert sich, in besonderem Masse gilt dies für den Standort Mallorca. Genau genommen wird man die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Mallorca künftig allerdings auch als EU-Binnenhandel bezeichnen können. Trotz des weiteren Fortschreitens der Kommunikationstechnik bietet der Vor-Ort-Standort in beiden Ländern, vielen gewerblichen Unternehmern unter Freiberuflern, auch in Zukunft erhebliche Vorteile.


Eine Person mit Arbeitsplätzen in zwei Ländern

Für einige Mitarbeiter des Unternehmens oder die Unternehmer selbst bedeutet der betriebliche Doppelstandort zugleich einen regelmässigen Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen in beiden Ländern. Um diese Situation langfristig effizient zu bewältigen, bedarf es gewisser organisatorischer und persönlicher Voraussetzungen.


Der freischwebende Handy-Einzelunternehmer

Diese auf Mallorca nicht seltene Sparte wird nur in seltenen Ausnahmefällen langfristig erfolgreich agieren können. Allerdings eine Kombination mit der Laptop-Technik macht heute manches möglich. So wird das eine oder andere Unternehmen bereits von einem Landhaus auf Mallorca betrieben, während es äusserlich den Anschein eines ausschliesslichen Privathauses macht. Andererseits verstecken sich unter der Fassade von "Handy-Unternehmern" gerade auf Mallorca viele Personen mit unseriösen Geschäftsmethoden.


Notwendige Rahmenbedingungen für den "Doppelstandort-Unternehmer"

Bei Unternehmen und Unternehmern mit Doppelstandort ergeben sich naturgemäss erhöhte Anforderungen, die es in den Griff zu bekommen gilt.

1. Korrekte steuerliche Regelung

Während es auf dem Gebiet der Einkommenssteuer ein für Deutschland und Spanien einschlägiges Doppelbesteuerungsabkommen, also ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt, sei hier angemerkt, dass es gleiches für den Bereich der Erbschaftssteuer nicht gibt. Diesen Umstand sollte man bereits beim Immobilienerwerb in Spanien als Unternehmer vorausschauend berücksichtigen.

2. Loyales und selbständig arbeitendes Personal an beiden Standorten

Dieser Umstand spielt nicht nur im Verhältnis Unternehmensleitung-Mitarbeiter in der Praxis auf Mallorca eine besondere Rolle, sondern auch im Verhältnis unter Gesellschaftern untereinander, wenn diese nicht in gleicher Weise an beiden Standpunkten parallel tätig sind.

Hinzu kommt, dass auf Mallorca häufig Geschäftspartnerschaften eingegangen werden ohne vorherige gegenseitige längerfristige Arbeitserfahrung.

3. Berufliches Kontaktnetz in beiden Ländern

Hier gilt es dafür Sorge zu tragen, das Schwergewicht der Tätigkeit und damit auch des Kontaktnetzaufbaus nicht unangemessen einseitig dem eigenen Hauptaufenthaltsort des Unternehmers gemäss auszurichten.

4. Optimierte Kommunikationstechnik

Bei Unternehmensstandorten in zwei Ländern spielt die heutige Kommunikationstechnik mit Internet-Anschluss und Intranet noch eine erheblich grössere Rolle.

5. Die adäquate Rechtsform

Das rechtliche Spektrum des Doppelunternehmensstandortes reicht von der, vornehmlich werblich tätigen, Repräsentanz über die Firmenniederlassung bis hin zur Gründung einer eigenen Gesellschaft im jeweils anderen Land.

6. Zweisprachigkeit der in beiden Ländern tätigen Personen

In vielen Fällen wird man neben den Sprachen Deutsch und Spanisch als dritte Sprache auch noch das Englisch beherrschen müssen.


Datenbank von Unternehmen mit Doppelstandort in Deutschland und auf Mallorca

Zur Erleichterung des Erfahrungsaustausches von Unternehmen mit Doppelstandort in Deutschland und auf Mallorca finden Sie auf der Website www.copp-menth.de unter dem Button "Unternehmen mit Doppelstandort in Deutschland und auf Mallorca" eine Reihe von Unternehmen, die ihren diesbezüglichen Doppelstandort öffentlich und werblich bekannt gemacht haben.

Bei der Kooperation dieser Unternehmen untereinander geben sich sicherlich eine Vielzahl von positiven Synergieeffekten in den Bereichen Logistik, Marketing und dem jeweiligen Kontaktnetz.

Als eigene Erfahrung kann zu diesem Themenkomplex seitens des Autors, - Kanzleidoppelstandort in Deutschland und auf Mallorca- , die schnelle Reaktionsfähigkeit in beiden Ländern bei der Anspruchsverfolgung beispielhaft als zentraler Vorteil hervorgehoben werden.

Andererseits ist der persönliche Arbeits- und Organisationsaufwand bis zum reibungslosen Funktionieren beim Doppelstandort zunächst einmal erheblich höher.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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