|
(veröffentlicht im Mallorca Anzeiger / El Aviso 02/2001)
Die wirtschaftliche Tätigkeit in Europa internationalisiert
sich, in besonderem Masse gilt dies für den Standort
Mallorca. Genau genommen wird man die Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Deutschland und Mallorca künftig allerdings
auch als EU-Binnenhandel bezeichnen können. Trotz des
weiteren Fortschreitens der Kommunikationstechnik bietet der
Vor-Ort-Standort in beiden Ländern, vielen gewerblichen
Unternehmern unter Freiberuflern, auch in Zukunft erhebliche
Vorteile.
Eine Person mit Arbeitsplätzen in zwei Ländern
Für einige Mitarbeiter des Unternehmens oder die Unternehmer
selbst bedeutet der betriebliche Doppelstandort zugleich einen
regelmässigen Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen
in beiden Ländern. Um diese Situation langfristig effizient
zu bewältigen, bedarf es gewisser organisatorischer und
persönlicher Voraussetzungen.
Der freischwebende Handy-Einzelunternehmer
Diese auf Mallorca nicht seltene Sparte wird nur in seltenen
Ausnahmefällen langfristig erfolgreich agieren können.
Allerdings eine Kombination mit der Laptop-Technik macht heute
manches möglich. So wird das eine oder andere Unternehmen
bereits von einem Landhaus auf Mallorca betrieben, während
es äusserlich den Anschein eines ausschliesslichen Privathauses
macht. Andererseits verstecken sich unter der Fassade von
"Handy-Unternehmern" gerade auf Mallorca viele Personen
mit unseriösen Geschäftsmethoden.
Notwendige Rahmenbedingungen für den "Doppelstandort-Unternehmer"
Bei Unternehmen und Unternehmern mit Doppelstandort ergeben
sich naturgemäss erhöhte Anforderungen, die es in
den Griff zu bekommen gilt.
1. Korrekte steuerliche Regelung
Während es auf dem Gebiet der Einkommenssteuer ein für
Deutschland und Spanien einschlägiges Doppelbesteuerungsabkommen,
also ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt,
sei hier angemerkt, dass es gleiches für den Bereich
der Erbschaftssteuer nicht gibt. Diesen Umstand sollte man
bereits beim Immobilienerwerb in Spanien als Unternehmer vorausschauend
berücksichtigen.
2. Loyales und selbständig arbeitendes Personal an
beiden Standorten
Dieser Umstand spielt nicht nur im Verhältnis Unternehmensleitung-Mitarbeiter
in der Praxis auf Mallorca eine besondere Rolle, sondern auch
im Verhältnis unter Gesellschaftern untereinander, wenn
diese nicht in gleicher Weise an beiden Standpunkten parallel
tätig sind.
Hinzu kommt, dass auf Mallorca häufig Geschäftspartnerschaften
eingegangen werden ohne vorherige gegenseitige längerfristige
Arbeitserfahrung.
3. Berufliches Kontaktnetz in beiden Ländern
Hier gilt es dafür Sorge zu tragen, das Schwergewicht
der Tätigkeit und damit auch des Kontaktnetzaufbaus nicht
unangemessen einseitig dem eigenen Hauptaufenthaltsort des
Unternehmers gemäss auszurichten.
4. Optimierte Kommunikationstechnik
Bei Unternehmensstandorten in zwei Ländern spielt die
heutige Kommunikationstechnik mit Internet-Anschluss und Intranet
noch eine erheblich grössere Rolle.
5. Die adäquate Rechtsform
Das rechtliche Spektrum des Doppelunternehmensstandortes
reicht von der, vornehmlich werblich tätigen, Repräsentanz
über die Firmenniederlassung bis hin zur Gründung
einer eigenen Gesellschaft im jeweils anderen Land.
6. Zweisprachigkeit der in beiden Ländern tätigen
Personen
In vielen Fällen wird man neben den Sprachen Deutsch
und Spanisch als dritte Sprache auch noch das Englisch beherrschen
müssen.
Datenbank von Unternehmen mit Doppelstandort in Deutschland
und auf Mallorca
Zur Erleichterung des Erfahrungsaustausches von Unternehmen
mit Doppelstandort in Deutschland und auf Mallorca finden
Sie auf der Website www.copp-menth.de unter dem Button "Unternehmen
mit Doppelstandort in Deutschland und auf Mallorca" eine
Reihe von Unternehmen, die ihren diesbezüglichen Doppelstandort
öffentlich und werblich bekannt gemacht haben.
Bei der Kooperation dieser Unternehmen untereinander geben
sich sicherlich eine Vielzahl von positiven Synergieeffekten
in den Bereichen Logistik, Marketing und dem jeweiligen Kontaktnetz.
Als eigene Erfahrung kann zu diesem Themenkomplex seitens
des Autors, - Kanzleidoppelstandort in Deutschland und auf
Mallorca- , die schnelle Reaktionsfähigkeit in beiden
Ländern bei der Anspruchsverfolgung beispielhaft als
zentraler Vorteil hervorgehoben werden.
Andererseits ist der persönliche Arbeits- und Organisationsaufwand
bis zum reibungslosen Funktionieren beim Doppelstandort zunächst
einmal erheblich höher.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
|