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Erbrechtsangelegenheiten mit Spanienvermögen im Eigentum von
Nichtspaniern nehmen zu. Der Grund liegt darin, dass in den
letzten Jahrzehnten, namentlich von Deutschen und Engländern,
Immobilien in Spanien erworben wurden.
1.
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Warum ist die rechtliche Bewältigung komplex?
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Es muss immer zunächst nach Nationalität und Wohnsitz des
Vererbers differenziert werden, um das im Einzelfall
anwendbare nationale Erbrecht zu bestimmen.
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Es sind regelmässig zwei nationale Steuerrechtsordnungen
zu berücksichtigen.
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Bei der Nachlassabwicklung sind fremdsprachliche
Abwicklungen und Behördenkontakte die Regel.
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Auch die spanischen Notariate werden bei der in Spanien
zur erbrechtlichen Nachfolge notwendigen notariellen
Erbschaftsannahme mit ihnen fremden Rechtsordnungen
konfrontiert. |
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2.
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Wie nun sind diese Problemlagen auflösbar?
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Bestehende Vertrautheit mit dem internationalen
Privatrecht ist für den handelnden Anwalt unabdingbar.
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Kontakte zu Behörden sowie spezialisierten Steuerberatern
und Rechtsanwälten aus den jeweils betroffenen
Rechtskreisen ist von entscheidendem Vorteil.
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Kanzleikorrespondenz
in mehreren Sprachen ist Voraussetzung für die praktische
Handlungsfähigkeit.
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Gute Kontakte zu international erfahrenen spanischen
Notariaten erleichtern die Abwicklung. |
Diese Konstellation des Ineinandergreifens verschiedener
nationaler Rechtsordnungen bei der Bewältigung internationaler
Erbrechtsnachfolgen wird voraussichtlich auch noch mindestens
zwei Jahrzehnte in ähnlicher Weise fortbestehen, da sich die
Vereinheitlichungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union
erst auf einer Vorstufe bewegen, in welchen Lösungsansätze
diskutiert werden und auf der Ebene des Europäischen
Parlaments aktuell lediglich Teilverbesserungen ausgearbeitet
werden.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
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