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Leserbrief vom 19.06.2000 zu einem Artikel aus dem Palma Kurier zum Thema "Rechtsanwälte / Abogados"  zurück
strichel_hori
Seit dem 14. März 2000 sind deutsche Anwälte den spanischen gleichberechtigt

In Ihrem Beitrag zum Thema „Rechtsanwälte / Abogados“ wurde die Auseinandersetzung zwischen deutschen und spanischen Anwälten auf den Balearen geschildert. Erlauben Sie mir hierzu die Bemerkung, dass diese Auseinandersetzungen bei einem Blick auf die eindeutige Rechtslage seit dem 14. März 2000 "Schnee von gestern" sind oder besser gesagt, sein müssten. Richtig ist, dass auf den Balearen trotzdem immer noch Konfrontationssituationen aufrecht erhalten werden.

Seit dem 14. März 2000 gilt die EG-Richtlinie 5/98 in allen Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft als bindendes Recht. Dieser zufolge sind alle in Spanien tätige Deutsche und sonstige EG-Rechtsanwälte den spanischen Abogados gleichgestellt und insbesondere auch zur gerichtlichen Tätigkeit vor spanischen Gerichten zuzulassen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Richtlinie fristgerecht bis zum 14.03.2000 formell in nationales Recht umgesetzt wurde, wie dies in Deutschland der Fall ist, oder ob dies nicht geschehen ist, so in Spanien.

Diese Rechtsauffassung teilen alle Rechtsexperten, einschliesslich der zentralen spanischen Anwaltskammer, des Consejo General de la Abogacía Española.

Dieser hat diese seine Rechtsauffassung auch den einzelnen regionalen spanischen Anwaltskammern mitgeteilt. Soweit ersichtlich, ist es einzig und allein die Anwaltskammer der Balearen, das Ilustre Colegio de Abogados de Baleares, welches die Rechtslage nicht akzeptiert und versucht, durch Verweigerung der formellen Eintragung der auf den Balearen tätigen EG-Anwälte in die Anwaltsliste der Balearen, – ein im Grunde formaler Akt -, die Tätigkeit ausländischer, insbesondere deutscher, Anwälte vor den balearischen Gerichten europarechtswidrig zu verhindern. In Brüssel ist diese Haltung der balearischen Anwaltskammer bereits bekannt mit klaren Signalen, dass man nicht bereit ist, dieses europarechtswidrige Verhalten zu tolerieren.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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