| Seit dem 14. März 2000
sind deutsche Anwälte den spanischen gleichberechtigt
In Ihrem Beitrag zum Thema Rechtsanwälte / Abogados
wurde die Auseinandersetzung zwischen deutschen und spanischen
Anwälten auf den Balearen geschildert. Erlauben Sie mir
hierzu die Bemerkung, dass diese Auseinandersetzungen bei
einem Blick auf die eindeutige Rechtslage seit dem 14. März
2000 "Schnee von gestern" sind oder besser gesagt,
sein müssten. Richtig ist, dass auf den Balearen trotzdem
immer noch Konfrontationssituationen aufrecht erhalten werden.
Seit dem 14. März 2000 gilt die EG-Richtlinie 5/98 in
allen Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft
als bindendes Recht. Dieser zufolge sind alle in Spanien tätige
Deutsche und sonstige EG-Rechtsanwälte den spanischen
Abogados gleichgestellt und insbesondere auch zur gerichtlichen
Tätigkeit vor spanischen Gerichten zuzulassen. Dies gilt
unabhängig davon, ob diese Richtlinie fristgerecht bis
zum 14.03.2000 formell in nationales Recht umgesetzt wurde,
wie dies in Deutschland der Fall ist, oder ob dies nicht geschehen
ist, so in Spanien.
Diese Rechtsauffassung teilen alle Rechtsexperten, einschliesslich
der zentralen spanischen Anwaltskammer, des Consejo General
de la Abogacía Española.
Dieser hat diese seine Rechtsauffassung auch den einzelnen
regionalen spanischen Anwaltskammern mitgeteilt. Soweit ersichtlich,
ist es einzig und allein die Anwaltskammer der Balearen, das
Ilustre Colegio de Abogados de Baleares, welches die Rechtslage
nicht akzeptiert und versucht, durch Verweigerung der formellen
Eintragung der auf den Balearen tätigen EG-Anwälte
in die Anwaltsliste der Balearen, ein im Grunde formaler
Akt -, die Tätigkeit ausländischer, insbesondere
deutscher, Anwälte vor den balearischen Gerichten europarechtswidrig
zu verhindern. In Brüssel ist diese Haltung der balearischen
Anwaltskammer bereits bekannt mit klaren Signalen, dass man
nicht bereit ist, dieses europarechtswidrige Verhalten zu
tolerieren.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
|