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Generell
gilt: Zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse sollte jedem
bei Arzt und Rechtsanwalt die Verständigung in der eigenen
Muttersprache möglich sein. Ist dies die deutsche, dann
folglich in dieser Sprache.
Je wichtiger und komplexer die Rechtsangelegenheit ist, desto
grösseres Gewicht hat damit zunächst die Deutschsprachigkeit.
Die direkte sprachliche Verständigung ist naturgemäss nicht
das einzige Kriterium der Anwaltsauswahl. Fachkenntnisse und
Praxiserfahrung in einem bestimmten Rechtsbereich sind ein
zentrales Kriterium bei der Auswahl des Rechtsanwaltes sowohl
im Inland wie auch im Ausland.
Von Bedeutung in Spanien ist weiterhin, welches nationale
Recht bei ihrer Rechtsangelegenheit vorwiegend zur Anwendung
kommt.
In der Praxis zu unterscheiden ist zudem zwischen einem
deutschsprachigen Rechtsanwalt, etwa einem Spanier, der sich
in der deutschen Sprache zu verständigen weiss, und einem
Anwalt mit deutscher Muttersprache.
Dies nicht nur wegen der grösseren rein sprachlichen
Verständigungssicherheit, sondern vielmehr auch aufgrund der
gleichen Herkunftskultur, welche manche sonstigen
Missverständnisse vermeidet.
Andererseits kommen dem muttersprachlichen spanischen
Rechtsanwalt Verständigungsvorurteile mit spanischen Behörden
und Gerichten zugute. Das spricht für ihn.
Der sprachlich ideale Rechtsanwalt ist für einen
Deutschsprachigen ohne perfekte Spanischkenntnisse selten der
nicht deutschsprachige, mitunter der auch deutschsprachige
Spanier und oft der muttersprachlich deutsche Anwalt, der
natürlich seinerseits zweisprachig, also auch der spanischen
Sprache mächtig, sein muss.
Eine praktische Entscheidungshilfe, das ist klar, muss
natürlich noch konkreter gefasst werden.
Deshalb nachfolgend beispielhaft ein Versuch der tendenziellen
Anwaltszuordnung nach Rechtsgebieten bei Rechtsfällen mit
zentralem Spanienbezug.
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Rechtsgebiet |
spanischer Anwalt
nur spanisch |
spanischer Anwalt
spanisch + dt. |
Deutscher RA
dt. + spanisch |
Deutscher RA
nur deutsch |
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Verwaltungsrecht |
* |
** |
* |
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|
Strafrecht |
** |
** |
* |
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Erbrecht |
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** |
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Immobilienrecht |
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** |
** |
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Familienrecht |
* |
** |
** |
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|
Verkehrsrecht |
* |
** |
* |
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Raster
zur Anwaltsauswahl in Spanien nach dem Sprachkriterium:
* bedingt empfehlenswert
** empfehlenswert
Bei der vorstehenden Entscheidungshilfe wird die fachliche
Spezialisierung aller Rechtsanwälte auf das jeweilige
Rechtsgebiet unterstellt, ebenso die Schwerpunkttätigkeit des
zweisprachigen deutschen Rechtsanwaltes in Spanien.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
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