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Die
komplizierten und langwierigen Erbrechtsnachfolgen in Spanien
haben immer wieder einige typische Sachverhalte gemeinsam.
In über 90 % der Fälle, so die langjährige Erfahrung des
anwaltlichen Erbrechtsspezialisten für Spanien, Günter Menth,
wären diese, - oft mit einfachen Massnahmen -, zu vermeiden
gewesen.
Nachfolgend einige typische Problemsituationen:
1. Gesetzliche Erbfolge statt spezifischer
testamentarischer Erbeinsetzung
Bei gesetzlicher Erbfolge haben oft entferntere
Verwandte ohne persönlichen Bezug zum Vererber geringe
Erbanteile. Wird auch nur einer von diesen Miterben wegen
unbekanntem Wohnort nicht erreicht, wird die
Erbrechtsnachfolge verzögert bis unmöglich abzuwickeln.
Ist ein Miterbe minderjährig, muss häufig ein
Ergänzungspfleger bestellt werden, ebenso bei eingeschränkter
Geschäftsfähigkeit, etwa zum Abschluss eines
Erbauseinandersetzungsvertrages, bei welchem Eltern und Kinder
in der Erbengemeinschaft vertreten sind.
Nicht auszudenken, wenn ein Miterbe einfach keine Lust hat,
bei manchen Abwicklungsvorgängen mitzuwirken oder dessen
Aufenthaltsort nicht feststellbar ist. Beides ist beim
psychischen Gesamtzustand und der internationalen Mobilität
der Bevölkerung durchaus keine Seltenheit.
2. Wenn Erben ihrerseits bereits vorverstorben sind
So wird ein Erbfall kurzer Hand zu zwei oder mehr Erbfällen,
man jagt den nötigen Dokumenten hinterher und kommt immer
wieder zu spät.
Dies alles oft nur, weil man zunächst dachte, die
Angelegenheit in Spanien zur Aufwandsreduzierung einfach
weiterlaufen zu lassen, indem fällige Abgaben weiter vom Konto
des Verstorbenen abgebucht werden.
3. Wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten ohne
Berücksichtigung
der Nachfolgegeneration
Mit
dieser gegenseitigen Absicherung verdoppeln die Eltern
Erbgänge und oft zugleich die spanische Erbschaftsteuer, sie
wird aufwendig und teuer.
4. Absehen von einer spezifischen Testierung
für das Spanienvermögen
beim spanischen Notar
Rechtlich erforderlich ist ein Testament in
Spanien nicht. Mit einem deutschen Testament kann weltweit die
Erbrechtsnachfolge angetreten werden. Aber einfacher ist die
Rechtsnachfolge per spanischem notariellem Testament in aller
Regel schon, vorausgesetzt dieses ist inhaltlich optimiert
ausgestaltet.
5. Das Zuwarten mit einer testamentarischen
Rechtsnachfolgeregelung
noch im hohen Alter
Dieses hat gemeinhin ein einem Nachfolgechaos mit oft
nachhaltigen Konfliktsituationen bereits zu Lebzeiten des
Vererbers zur Folge.
Ist der künftige Vererber dann erst einmal physischen oder
psychisch angeschlagen, führt dies je nach eigenem Charakter
und denjenigen des Familienumfeldes zu allen möglichen
.Pressionen. So wird künftig quasi eine Lunte gelegt für
künftige Erbrechtsprozesse.
Bei systematischer Analyse war es oft die lange Untätigkeit
des Vererbers, welche ursächlich ist für jahrzehntelange
Konfliktsituationen, bei welchen mitunter der gesamte
Nachlasswert über mehrere Instanzen hinweg verprozessiert
wird.
Fazit: Packen Sie´s rechtzeitig an und machen
Sie´s richtig. Untätigkeit und teures Chaos sind hier sonst
Ihre „nahen Verwandten“.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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