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Die spezifische Ausgangslage bei Auslandsvermögen
in Spanien
(veröffentlicht im "Branchenführer Mallorca",
Ausgabe 2. Halbjahr 2000)
Jede Familie mit Vermögensgegenständen in Spanien
sieht sich mit der spanischen Erbschaftssteuer konfrontiert.
Diese ist immer dann einschlägig, wenn es um in Spanien belegene Vermögensgegenstände geht, sei es die typische
Spanienimmobilie, die Geldanlage bei einer spanischen Bank
oder der bei einer spanischen Versicherung abgeschlossene
Lebensversicherungsvertrag. Dies gilt unabhängig von
der Residentenstellung aller beteiligten Personen in Spanien.
Warum ist die Geltung der spanischen Erbschaftssteuer ein
Problem? Die Antwort ist eindeutig: Die spanische Erbschaftssteuer
sieht nur minimale Freibeträge selbst für nächste
Verwandte in der Grössenordnung von nur 16.000 € vor
und weist mit 81 % den höchsten Spitzensteuersatz in
der europäischen Gemeinschaft auf. Besonders hoch ist
dieser dann, wenn spanische Vermögensgegenstände
an eine nicht verwandte Person, etwa den nichtehelichen Lebensgefährten,
vererbt werden sollen oder der erbrechtliche Vermögensnachfolger
bereits über ein höheres Vorvermögen in Spanien
verfügt
Interessante, aber zum Teil schwierig zu handhabende, Erbschaftssteuerreduzierungen
wurden in der jüngeren Vergangenheit in das spanische
Erbschaftssteuerrecht einbezogen. Dies gilt zum einen für
das in Spanien gelegene, vom Vererber mindestens 3 Jahre als
Hauptwohnsitz in Spanien selbst genutzte, Familienwohnheim
oder die erbrechtliche Rechtsnachfolge in ein spanisches Unternehmen.
Die Bausteine einer intelligenten Vermögensnachfolgegestaltung
Diese im Grundsatz ungünstige Erbschaftssteuersituation
kann jedoch durch eine frühzeitige systematische Rechtsgestaltung
wesentlich freundlicher gestaltet werden.
Je nach konkretem Einzelfall erweist sich die Anwendung einer
oder die Kombination mehrerer der nachfolgend aufgezeigten
Massnahmen als die adäquate Rechtsgestaltung.
1. Das in Spanien belegene Vermögen auf geringem Niveau
halten.
2. Niessbrauchs- und Wohnrechte statt Eigentümerstellung
3. Hypothekenbelastung des Grundvermögens in Spanien
anstelle des Grundvermögens in Deutschland
4. Das Vermögen im Familienunternehmen halten
5. Die Unternehmensprivilegierungen ausschöpfen
6. Vermögenswerte in gesellschaftsrechtlicher Form halten
7. Heirat oder Adoption potentieller Rechtsnachfolger
8. Verkaufen statt Vererben
9. Vermögenstransfer nach Deutschland
10. Gemeinnützige Stiftung als Vermögensnachfolger
11. Vermögenserwerb bereits im Namen der Nachfolgegeneration
12. Differenzierte Vermögensweitergabe zur maximalen
Nutzung persönlicher Freibeträge
Andere Entscheidungskriterien neben der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist ein wichtiges, wenn auch häufig
nicht das alleinige oder vorrangige Entscheidungskriterium
für die Vermögensnachfolgegestaltung.
Nicht selten geht die Zielrichtung dahin, einer bestimmten
Person maximale Vermögensbeträge zukommen zu lassen,
den Pflichtteilsanspruch eines nahen Angehörigen so gering
wie möglich zu halten oder den regelmässigen Unterhalt
einer nahestehenden Person dauerhaft abzusichern.
Worauf kommt es an bei der Entscheidungsfindung ?
Zunächst gilt es, die Vermögens- und Familiensituation
zu erfassen, die Ziele der Beteiligten, also insbesondere
der potentiellen Vermögensweitergeber wahrzunehmen, um
sodann in Kenntnis der nationalen und internationalen Rechts-
und Steuersituation den massgeschneiderten Vermögensnachfolgeanzug
zu konzipieren.
Eine typische Konstellation, wenn keine rechtliche Vorsorge
getroffen wird.
Familien- und Unternehmenssituationen auf Mallorca, bei denen
eine erbrechtliche Regelung unterlassen wird, führen
häufig dazu, dass die Finca von dem oder den Erben kurzfristig
verkauft werden muss.
Grund hierfür sind nicht nur die hohen spanischen Erbschaftssteuern,
sondern häufig kommt noch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
naher Verwandter hinzu. Diese sind sofort zur Zahlung fällig
und des öfteren durch den Erben oder Rechtsnachfolger
auch durch eine Hypothekenfinanzierung nicht auffangbar.
Ein Hypothekendarlehn wird von den spanischen Banken nämlich
regelmässig nur dann gewährt, wenn für diese
ein regelmässiges und hohes monatliches Einkommen gesichert
erscheint oder anderweitige Vermögensgegenstände
als Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können.
Ist dies nicht der Fall, und insbesondere der Erbe schon
im fortgeschrittenen Lebensalter, so bleibt oft nur der Fincaverkauf
und der Wegzug aus Mallorca als einzige Alternative.
Soweit sollte man es jedoch nicht kommen lassen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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