|
Die Szenerie ist nicht erfunden, es ist eine häufige
Praxis, wenn Sie sich über Ihre spanische Gestoria alles
billig mit erledigen lassen wollen.
Aber: War denn überhaupt ein spanisches notarielles
Testament nötig oder hätte ihr bereits existierendes
deutsches auch ausgereicht? Nach dem einschlägigen internationalen
Haager Testamentesabkommen jedenfalls hat jedes formalgültige
deutsche Testament grundsätzlich auch für Spanienvermögen
seine Gültigkeit.
Und: kennt sich denn die deutschsprechende Sekretärin
der spanischen Gestoria oder des spanischen Anwaltes im nach
internationalem Privatrecht maßgeblichen deutschen Erbrecht
aus? Dies sollte bezweifelt werden dürfen. Und der spanische
Gestor? Und im Normalfall der spanische Anwalt?
Weiter: Wer hat mit Ihnen die jeweiligen rechtlichen und
steuerlichen Vor- und Nachteile erörtert, wenn eine sprachliche
Verständigung nur punktuell über einen Übersetzer
möglich ist?
Schiesslich: Der spanische Notar wird sich ja wohl auskennen
und nur adäquate Testamente unterzeichnen lassen?
Haben Sie schon einmal miterlebt, wie schnell man mitunter
ins Notariatszimmer eines spanischen Notars rein und vor allem
wieder, wie schnell man wieder raus kommt?
Der spanische Notar überfliegt gerade mal die Urkunde,
die er zum ersten Mal zu Gesicht bekommt und dann die Unterschrift
hier und hier.
Alles wunderbar, hat nur einige hundert Euro gekostet. Toll,
was wir wieder alles eingespart haben!
Hoffentlich merkt später niemand, daß bei sorgsamer
Rechts- und Steuergestaltung leicht 40.000 € hätten
eingespart werden können, daß das spanische Testament
schlicht überflüssig war oder eine erbvertragliche
Bindung in Deutschland das spanische Testament gar nicht mehr
wirksam werden lassen kann, ohne daß alle Vertragspartner
dieses Erbvertrages wieder mitwirken.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
|